Aufgrund vertraglicher Verpflichtungen mit dem HZZO erbringen die Gesundheitseinrichtungen des Landkreises Dienstleistungen für in- und ausländische Touristen, die sich im Landkreis Istrien aufhalten. Im Falle dringender medizinischer Hilfe haben Touristen unter den gleichen Bedingungen wie kroatische Versicherte Anspruch auf Gesundheitsversorgung, sofern sie über eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte (EKZO) verfügen. Inländische Touristen erhalten Gesundheitsversorgung auf der Grundlage einer gültigen HZZO-Karte. Die Broschüre enthält Informationen zu den Bedingungen und Methoden der Gesundheitsversorgung von Touristen.